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Die große Schande nimmt kein Ende

// Jenny Cazzola //
Wie ist es um die Zwangssterilisation von Frauen mit Behinderung in der EU bestellt? Eine ernüchternde Momentaufnahme.
© Adobe Stock
Vor zwei Jahren erschien an dieser Stelle schon mal ein Artikel über die Zwangssterilisation von Frauen mit Behinderung in der EU. Zeit zu überprüfen, ob sich etwas geändert hat.

Spoiler: hat es nicht
Luisella Bosisio Fazzi ist Mitglied des European Disability Forum, der Organisation die damals eine Petition zum Verbot der Zwangssterilisation gestartet hatte. „Ich kann bestätigen, dass die Zwangssterilisation von Frauen mit Behinderung in zwölf Mitgliedsstaaten immer noch erlaubt ist oder toleriert wird“, erzählt sie. „Darüber hinaus zeigen Berichte von Frauen mit Behinderungen, dass diese Praxis auch in Ländern angewendet wird, in denen sie verboten ist. Zum Beispiel sind in Italien Zwangssterilisationen oder erzwungene Hysterektomien gesetzlich verboten und gelten als inakzeptabel. Dennoch deuten Berichte von Frauen mit Behinderungen darauf hin, dass Zwangssterilisationen an Frauen mit Behinderungen gelegentlich vorgenommen werden – angeblich zu ihrem Schutz. Tatsächlich handelt es sich aber um einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf Selbstbestimmung, der insbesondere Frauen trifft, die in Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Institutionen leben.“

Ein Thema, das niemanden interessiert?
„Es handelt sich um ein Thema, das in der gesellschaftlichen Diskussion kaum Platz findet“, erzählt Bosisio Fazzi weiter. „Es gibt immer noch viele Vorurteile und Klischees über Menschen mit Behinderung. Insbesondere behinderte Frauen und Mädchen werden oft noch als asexuell oder hypersexuell betrachtet. Das und das mangelnde Wissen über Behinderungen wirken sich direkt auf ihre Rechte auf Sexualität und emotionale Beziehungen sowie auf ihre sexuelle und reproduktive Gesundheit aus – mit erheblichen und zum Teil irreparablen Folgen für ihr Leben.“

Eine EU-Richtlinie, die (kaum) Hoffnung macht
Bis Juni 2027 müssen alle Mitgliedsstaaten die EU-Richtlinie 2024/1385 in nationales Recht umwandeln. Sie soll einheitliche Mindestregeln zur Verhinderung und Bekämpfung von häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen schaffen. Doch auch das stellt kein Verbot der Zwangssterilisation dar. Im Gegenteil: „Die Richtlinie wird in unserem Land auf eine Gesetzgebung treffen, die im Vergleich zu anderen Ländern – die weder über entsprechende Vorschriften verfügen noch die Istanbul-Konvention ratifiziert haben – weit fortgeschritten ist“, so Bosisio Fazzi. „Doch auch in dieser Richtlinie fehlen wichtige Punkte, wie das Verbot erzwungener Sterilisationen und Abtreibungen, oder ganz grundsätzlich die Datenerhebung zu diesem Thema.“


Die Zwangssterilisation von Frauen mit Behinderung existiert also weiterhin. Bis 2027 und vermutlich auch noch darüber hinaus.

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Die T4 Aktion

// Heidi Ulm //
Jeder kennt die Verbrechen und Gräueltaten im National­sozialismus, doch kaum einer kennt die T4-Aktion, obwohl sie sehr viel Auswirkung hatte. Was genau dahinter steckt und wie Südtirol damit verwoben ist, beleuchtet der Artikel.
Projektleiter Arjun Pfaffstaller und der Leiter des Gedenkortes Florian Schwanninger vor dem Schloss Hartheim © Arjun Pfaffstaller
Ein vergessenes Kapitel der NS-Zeit
Die T4-Aktion beschreibt den systematischen Mord an über 70.000 Menschen mit körperlichen und psychischen Behinderungen und Lernschwierigkeiten, der offiziell zwischen 1939 und 1941 stattfand. Der Name „T4“ geht auf die Berliner Tiergartenstraße 4 zurück, in der sich die zentrale Verwaltungsstelle dieses Euthanasieprogrammes befand. Die Tötungen fanden in sechs eigens dafür eingerichteten Tötungsanstalten statt. Davon war Schloss Hartheim bei Linz die einzige in Österreich. Das Schloss dient heute als Lern- und Gedenkort. Auch Südtirol spielte in dem Verbrechen – wenn auch nur untergeordnet – eine Rolle. Beispielsweise gab es einige Südtiroler Psychiatriepatient*innen in der Heil -und Pflegeanstalt Hall in Tirol aufgrund der Umsiedlung im Rahmen der „Option“. Von dort wurden viele in die Tötungsanstalten gebracht. Diejenigen, die in Heil- und Pflegeanstalten bleiben durften – das Kriterium war Arbeitsfähigkeit – wurden systematisch vernachlässigt, dem Hungertod ausgesetzt oder durch überdosierte Medikamente ermordet („dezentrale Euthanasie“). Unter den Opfern befinden sich auch viele Kinder mit Behinderungen.

Protest und leiser Weitergang
Ein Lichtblick war die offizielle Beendigung der T4-Aktion 1941 aufgrund von Protesten aus der Bevölkerung und des Klerus. Die Morde gingen jedoch in einzelnen Heil- und Pflegeanstalten weiter, verdeckter und „dezentraler“. Dennoch zeigt dieser Protest, dass Widerstand Wirkung zeigen kann. Auch heute ist es wichtig, die Stimme zu erheben, wenn Unrecht geschieht.

Schloss Hartheim – Rückblick meines Besuches
Ich selbst habe den Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim im Sommer besucht. Worte können die Eindrücke und das spürbare Leid kaum beschreiben. Besonders bedrückend fand ich den Zynismus, mit dem die Täter vorgingen: Todesursachen wurden gefälscht, Familien getäuscht – die Gesellschaft wurde belogen. Und der Sonntag war tötungsfreier „Ruhetag“. Nach dem Krieg wurden viele der Hauptverantwortlichen nicht bestraft. Lange Zeit blieb die Frage in der Gesellschaft aufrecht, ob die „Euthanasie“ überhaupt ein Verbrechen sei – man habe die Betroffenen doch „von ihrem Leid erlöst“. Eine erschreckende, gefährliche Denkweise, die Gräueltaten legitimierte.

Erinnerungskultur
Heute arbeitet Schloss Hartheim auch daran, barrierefreier zu werden, etwa auch durch die Übersetzung historischer Texte in Leichte Sprache. Kein leichtes Unterfangen, da NS-Texte oft komplex und zwischen den Zeilen zu verstehen sind. Diese Arbeit ist aber von großer Bedeutung, denn jede*r hat das Recht auf Wissen, allen voran Menschen mit Lernschwierigkeiten, die auch Opfer der T4-Aktion waren. Das Projekt zur Barrierefreiheit leitet der Südtiroler Arjun Pfaffstaller, der selbst eine Behinderung hat und mit großem Engagement an dieser Aufgabe arbeitet.

Nie wieder
Als Selbstbetroffene mit Behinderung ist es für mich besonders wichtig, dass dieses Wissen weitergegeben wird, damit dieser schreckliche Massenmord sich nicht wiederholt. Denn was einmal passiert, kann immer wieder passieren.


Heute erleben wir in Teilen der Gesellschaft erneut ge­fährliche Tendenzen: Diskussionen über Pflegekosten, Abtreibung bei Behinderungsdiagnosen, Zwangssterilisation. Solche Themen zeigen, dass der Wert menschlichen Lebens immer wieder neu verteidigt werden muss.