ëres web

Das Internet als Tatort

// Jenny Cazzola | Centaurus //
Digitale Gewalt ist gerade in aller Munde und auf allen Bildschirmen. Doch was genau steckt hinter dem Begriff? Zwei Rechtsanwälte erklären es.
Digitale Gewalt ist gerade das große Thema. Es treibt vor allem Frauen um, denn sie werden besonders häufig Opfer. „Frauen werden online oft dort angegriffen, wo es um ihre Rolle, ihren Körper und ihre Sexualität geht – digitale Gewalt knüpft an alte Muster von Kontrolle und Machtausübung an. Ein Ex-Partner, der nach der Trennung mit Nachrichten, Drohungen oder der Ankündigung von Bildveröffentlichungen ‘nachsetzt’, nutzt das Internet einfach als neuen Tatort. Dazu kommt: Frauen, die öffentlich sichtbar sind – etwa Journalistinnen, Aktivistinnen oder Politikerinnen – bekommen über soziale Medien besonders viel Hass und sexualisierte Beschimpfungen ab”, erklärt Thomas Schnitzer. Er ist Rechtsanwalt für Zivil- und Strafrecht in Meran und auf Internetrecht spezialisiert.
Digitale Gewalt ist ein Überbegriff für verschiedene Straftaten
„Rechtlich gibt es in Italien keinen einzigen Paragraphen ‚digitale Gewalt‘, sondern verschiedene Straftaten, die online begangen werden: z.B. Stalking, Beleidigungen, Drohungen, ‚Revenge Porn‘ oder Deepfakes. Digitale Gewalt liegt vor, wenn jemand über Handy, soziale Netzwerke oder andere Onlinedienste systematisch Angst macht, kontrolliert, bloßstellt oder intime Grenzen überschreitet“, ordnet Schnitzer die rechtliche Lage ein. Außerdem hat „Italien in den vergangenen Jahren die Gesetze deutlich verschärft: Es gibt eigene Straftatbestände für Stalking, für die unrechtmäßige Verbreitung intimer Bilder und seit 2025 auch für Deepfakes. Wer intime Fotos oder Videos ohne Einwilligung verbreitet, riskiert Freiheitsstrafe und hohe Geldstrafen; wenn die Tat Teil von Gewalt gegen Frauen ist, werden die Strafen noch einmal erhöht. Auch wer mit KI manipulierte Bilder oder Videos (z.B. pornografische Deepfakes) einer Frau verbreitet und ihr damit schadet, macht sich strafbar.“
Rechtsanwalt Thomas Schnitzer © Federica Gaioni
Opfer brauchen Eigeninitiative
„Personen, die Opfer von digitaler Gewalt werden, können sich an die Polizeibehörden wenden“, erklärt Markus Engl. Er ist ebenfalls Rechtsanwalt. „In erster Linie ist die Postpolizei zuständig. Gegen digitale Gewalt kann Anzeige erstattet werden. Wenn Inhalte veröffentlicht wurden, kann sich ein Opfer parallel dazu selbst darum kümmern, dass diese gelöscht werden. Außerdem kann das Opfer selbst zivilrechtliche Schritte einleiten, wie eine Schadensersatz- oder Unterlassungsklage.“ Doch gerade Letzteres ist häufig auch mit Aufwand und hohen Kosten verbunden.
Trotzdem ist eine Anzeige wichtig. „Sonst ist es für Polizei- und Gerichtsbehörden schwierig, tätig zu werden. Digitale Gewalt ist ein extrem breites Phänomen und es ist unmöglich, das Internet flächendeckend zu überwachen“, so Engl.
Rechtsanwalt Markus Engl © Alfred Tschager

ëres web

Was tun bei digitaler Gewalt?

Rechtsanwalt Thomas Schnitzer © Federica Gaioni
Rechtsanwalt Thomas Schnitzer
Zivil- und Strafrechtler mit Spezialisierung auf Internetrecht
Wenn du digitale Gewalt erlebst, ist das ein Angriff auf deine Würde. Sichere zuerst Beweise: Screenshots von Posts, vollständige Chats, Links, Originaldateien von Fotos und Videos. Lösche keine Profile oder Nachrichten – sie können für die Ermittlungen wichtig sein. Blockiere die Person, die dich angreift, und nutze die Meldefunktionen der Plattformen für Beleidigungen, Drohungen, Stalking oder intime Bilder ohne Einwilligung und verlange deren Löschung. Für sexuelle Fotos oder Videos kannst du beim Datenschutzbeauftragten online eine Eilmeldung einreichen: Er kann Plattformen anweisen, die Verbreitung schnell zu stoppen. Du kannst bei der Polizei Strafanzeige stellen, und Schutzmaßnahmen verlangen, wenn Online‑Übergriffe zu Drohungen oder Nachstellungen (Stalking) werden. Wende dich an eine Beratungsstelle gegen Gewalt und an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt deines Vertrauens: Sie helfen dir, die passenden straf‑, zivil‑ und datenschutzrechtlichen Schritte zu wählen und auch um Schadenersatz zu verlangen.
Neha Kumari Bhati
Vorsitzende der sh.asus


Hasskommentare im Netz – so wie jene, mit denen ich zu Beginn meiner Amtszeit als SH-Vorsitzende konfrontiert war – machen betroffen und verletzen. Ich habe mich deshalb auf die positiven Kommentare von Menschen konzentriert, die mich unterstützen und mir Mut machten. Im Netz gilt keine Narrenfreiheit. Es ist kein rechtsfreier Raum, Beleidigungen, Drohungen oder Hetze sind keine „Meinung“, sondern müssen klare Konsequenzen haben. Strafrechtlich relevante Kommentare sollten unbedingt angezeigt werden. Und wer Hasskommentare liked gleich mit! Von Polizei und Staatsanwaltschaft würde ich mir ein konsequentes Vorgehen wünschen und Unterstützung für Betroffene. Letztlich liegt an uns allen, Hasskommentare nicht salonfähig zu machen, sondern klare Grenzen zu setzen und für einen respektvollen Umgang im digitalen Raum einzustehen.
Neha Kumari Bhati © sh.asus